Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der Kohlenstoffdioxidausstoß sinkt. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen.
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