Förderungen des Bundes

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Unternehmen, Einrichtungen, Verbände, Kommunen oder Hochschulen. Förderschwerpunkte umfassen:

 

A. Einstieg ins kommunale Anpassungsmanagement:

  • Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts: Förderung der Entwicklung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungskonzepts für die Kommune.
  • Umsetzungsvorhaben: Förderung der Begleitung bei der Umsetzung des Anpassungskonzepts, z.B. durch befristete Personalstellen.
  • Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel: Förderung der Umsetzung spezifischer Klimaanpassungsmaßnahmen, wie investive Maßnahmen im Rahmen des Konzepts.

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung:

  • Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien für praxisnahe Lösungen.
  • Pilothafte Umsetzung in zwei Modulen: Erstellung des Konzepts und anschließende Umsetzung.
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Kommunaler Klimaschutz

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt alle deutschen Kommunen, unabhängig von ihrer Größe, in den Bereichen Energie und Klimaschutz.
Die Förderung konzentriert sich auf zwei Hauptbereiche:

  1. Energieeffizienz und erneuerbare Energien, einschließlich Optimierung der Gebäudetechnik und Nutzung erneuerbarer Energien.
  2. Stärkung des kommunalen Klimaschutzmanagements, wie die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und Umsetzung von Klimaschutzzielen.

Die Kommunalrichtlinie spielt eine bedeutende Rolle bei der Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen, indem sie diesen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten bietet, um ihre Klimaschutzziele zu verwirklichen.

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