Kredite für Neubau und Sanierung

Wenn Sie einen klimafreundlichen Neubau planen, können Sie eine Förderung für Ihr Wohngebäude beantragen. Die Antragstellung erfolgt durch einen Energie-Effizienz-Experten vor Vorhabenbeginn. Dieser kann die notwendigen Anforderungen zur Energieeffizienz einplanen und überprüfen. Entweder können Sie das Programm 297 für selbstgenutzte oder 298 für vermietete Gebäude in Anspruch nehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Baubegleitung nicht gefördert wird.

Es gibt zwei Standards für die Förderung:

1. Effizienzhaus-Stufe 40 und „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“. Dabei darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit beträgt 100.000 €.

2. Effizienzhaus-Stufe 40 und „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Die Beheizung darf auch hier nicht mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit beträgt 150.000 €.

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