Seit dem 01.01.2024 greifen die ersten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Das GEG sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf erneuerbares Heizen erfolgen soll, zeigt die nachfolgende Grafik. Mehr Informationen finden Sie unter Gesetz zum Erneuerbaren Heizen.

 

Bildquelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

Gesetz zum Erneuerbaren Heizen

Mit dem neuen GEG trat zum 1.1.2024 auch die neue Förderung in Kraft. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.

Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden (Übergangsregelung). So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter www.energiewechsel.de/beg.

Weitere Neuigkeiten

Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien

Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Wie KI beim Kampf gegen den Klimawandel helfen kann

ZEKK bei der MeinZuhause! 2024

Die ZEKK bietet gemeinsam mit der Verbraucherzentrale eine kostenlose Energieberatung an

PENDLA – die Mitfahrzentrale für jeden Tag

„Klimagespräche“ erfolgreich gestartet

Veranstaltung „Photovoltaik auf dem eigenen Gebäude“

Neuer Solarrechner für den Landkreis Heidenheim

Das Hitze 1×1 – Tipps für das richtiges Verhalten bei Hitze für ältere Menschen

Erstes Sommerforum der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Baden-Württemberg lockte über 100 Teilnehmende nach Tuttlingen